Firmenbuch

Definition

Das Firmenbuch ist ein öffentliches Verzeichnis, das von den Landesgerichten (in Wien vom Handelsgericht Wien, in Graz vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz) geführt wird. Es dient dazu, relevante Informationen gemäß den gesetzlichen Vorgaben über Unternehmen zu erfassen und transparent zu machen.
Firmenbuchabfrage
Das Firmenbuch ist ein öffentliches Register.
Die Firmenbuchabfrage kann online durchgeführt werden:

Aufbau des Firmenbuchs

Hauptbuch (Teil1)
Im Hauptbuch befinden sich alle Firmenbucheintragungen zu den jeweiligen Rechtsträgern. Mit Hilfe der Firmenbuchnummer kann jeder Eintrag einedeutig zugeordnet werden.
Urkundensammlung (Teil 2)
Die Urkundensammlung beinhaltet alle Urkunden die den jeweiligen Firmenbucheintragungen zugrunde liegen. z.B der Gesellschaftsvertrag oder die Bilanz

Rechtsträger des Firmenbuchs

  • Einzelunternehmen
  • offene Gesellschaften
  • Kommanditgesellschaften
  • Aktiengesellschaften
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung
  • Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
  • Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
  • Sparkassen
  • Privatstiftungen
  • Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen
  • Europäische Gesellschaften (SE)
  • Europäische Genossenschaften (SCE)
  • sonstige Rechtsträger, deren Eintragung gesetzlich vorgesehen ist.

Firmenbuchnummer

Die Firmenbuchnummer dient zur eindeutigen Identifikation des Rechtsträgers. Die Firmenbuchnummer besteht aus maximal 6 Ziffern und einem nachgestellten Prüfbuchstaben.

Inhalt des Auszugs

Folgende Daten sind am Firmenbuchauszug festgehalten:
  • Firmenbuchnummer
  • Firma
  • Rechtsform
  • Sitz und Geschäftsanschrift
  • Geschäftszweig nach eigner Angabe
  • Tag der Feststellung der Satzung oder des Gesellschaftsvertrages
  • Name und Geburtsdatum des Einzelunternehmers, bei anderen Rechtsträgern ihrer vertretungsbefugten Personen sowie der Beginn und die Art ihrer Vertretungsbefugnis.
  • bei Prokuristen deren Name und Geburtsdatum sowie der Beginn und die Art ihrer Vertretungsbefugnis
  • Vereinbarungen nach § 38 Abs. 4 UGB;
  • die Dauer des Unternehmens, wenn sie begrenzt ist;
  • bei Abwicklung (Liquidation) Name und Geburtsdatum der Abwickler (Liquidatoren) sowie der Beginn und die Art ihrer Vertretungsbefugnis;
  • die im Exekutions- und Insolvenzrecht zur Eintragung in das Firmenbuch vorgesehenen Verfügungsbeschränkungen, deren Aufhebung und die Namen der gesetzlichen Vertreter;
  • Eintragungen im Insolvenzverfahren gemäß § 77a Abs.1 IO;
  • Vorgänge, durch die ein Betrieb oder Teilbetrieb übertragen wird sowie deren Rechtsgrund; die Eintragungen sind sowohl beim Erwerber als auch beim Veräußerer vorzunehmen;
  • die Feststellung, dass der Rechtsträger als Scheinunternehmen gilt (§ 8 SBBG);

Firmenbuchauszug - Beispiel

Das Bild zeig einen beispielhaften Firmenbuchauszug. In der rechten oberen Ecke finden Sie die Firmenbuchnummer, welche den Firmenbuchauszug eindeutig kennzeichnet.
Firmenbuchauszug Beispiel