Wohnungseigentum

Wohnungseigentum bezeichnet das dingliche Recht eine Wohnung, eine sonstige selbstständige Räumlichkeit (wie z.B. Lager, Geschäftslokal) oder einen Kfz-Stellplatz zu nutzen und darüber allein zu verfügen. Als Wohnungseigentümer ist man automatisch Miteigentümer einer Liegenschaft, der über einen ideellen Anteil der Liegenschaft verfügt.