Anrainerverzeichnis Niederösterreich

Anleitung zur Ermittlung der Nachbarn mit Parteistellung
In Baubewilligungsverfahren und baupolizeilichen Verfahren haben nach § 6 Abs. 1 der Niederösterreichischen Bauordnung Parteistellung:
  1. Bauwerber und der Eigentümer des Bauwerks
  2. Eigentümer des Baugrundstücks
  3. Eigentümer der Grundstücke, die an das Baugrundstück angrenzen oder von diesem durch dazwischen liegende Grundflächen mit einer Gesamtbreite bis zu 14 m (z. B. schmale Grundstücke, Verkehrsflächen, Gewässer, Grüngürtel) getrennt sind (Nachbarn)
  4. Eigentümer eines ober- oder unterirdischen Bauwerks auf den Grundstücken nach Z 2 und 3, z. B. Superädifikat, Baurechtsobjekt, Keller (Nachbarn)

Nachbargrundstücke ermitteln

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Fordern Sie nun mit den ermittelten Grundstücksnummern das Anrainerverzeichnis an.
Anleitung Anrainerverzeichnis Niederösterreich