Anleitung zur Ermittlung der Nachbarn mit Parteistellung
In Baubewilligungsverfahren und baupolizeilichen Verfahren haben nach § 6 Abs. 1 der Niederösterreichischen Bauordnung Parteistellung:
- Bauwerber und der Eigentümer des Bauwerks
- Eigentümer des Baugrundstücks
- Eigentümer der Grundstücke, die an das Baugrundstück angrenzen oder von diesem durch dazwischen liegende Grundflächen mit einer Gesamtbreite bis zu 14 m (z. B. schmale Grundstücke, Verkehrsflächen, Gewässer, Grüngürtel) getrennt sind (Nachbarn)
- Eigentümer eines ober- oder unterirdischen Bauwerks auf den Grundstücken nach Z 2 und 3, z. B. Superädifikat, Baurechtsobjekt, Keller (Nachbarn)
Nachbargrundstücke ermitteln
Klicken Sie auf den nachstehenden Link und befolgen Sie die untenstehende Anleitung.
Anrainerverzeichnis anfordern
Fordern Sie nun mit den ermittelten Grundstücksnummern das Anrainerverzeichnis an.