Grundbuchauszug historisch
Auszug seit 1980
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Amtliche Signatur
- Der Auszug kann elektronisch signiert werden.
- Auch ein Ausdruck dieses Dokuments hat in Folge die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
- Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur und des Ausdrucks finden Sie unter: kundmachungen.justiz.gv.at/justizsignatur