Eigentümer ermitteln

Auszug aus dem Grundstücksverzeichnis
GB
Grundbuch
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Datenquelle: Republik Österreich, BMJ bmj.gv.at
Amtliche Signatur
  • Der Auszug kann elektronisch signiert werden.
  • Auch ein Ausdruck dieses Dokuments hat in Folge die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
  • Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur und des Ausdrucks finden Sie unter: kundmachungen.justiz.gv.at/justizsignatur
Beispiel
Beispiel Grundbuchauszug