Eigentümer ermitteln
Auszug aus dem Grundstücksverzeichnis
Sie kennen die Grundbuchdaten nicht?
Wählen Sie das Grundstück direkt auf der Karte aus und starten Sie die Abfrage ohne Eingabe von Adresse, Grundstücksnummer oder Einlagezahl.
Amtliche Signatur
- Der Auszug kann elektronisch signiert werden.
- Auch ein Ausdruck dieses Dokuments hat in Folge die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
- Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur und des Ausdrucks finden Sie unter: kundmachungen.justiz.gv.at/justizsignatur
Beispiel