Anleitung zur Ermittlung der Nachbarn mit Parteistellung
Nachbarn sind gem. § 4 Z 4 der Steiermärkischen Bauordnung:
Eigentümer oder Inhaber eines Baurechtes (Bauberechtigter) der an den Bauplatz angrenzenden Grundflächen sowie jener Grundflächen, die zum vorgesehenen Bauplatz in einem solchen räumlichen Naheverhältnis stehen, dass vom geplanten Bau oder dessen konsensgemäßer Benützung Einwirkungen auf diese Grundflächen ausgehen können.
Nachbargrundstücke ermitteln
Klicken Sie auf den nachstehenden Link und befolgen Sie die untenstehende Anleitung.
Anrainerverzeichnis anfordern
Fordern Sie nun mit den ermittelten Grundstücksnummern das Anrainerverzeichnis an.