Anrainerverzeichnis Wien

Anleitung zur Ermittlung der Nachbarn mit Parteistellung
Benachbarte Liegenschaften sind im Bauland § 134 Abs. 3 der Wiener Bauordnung:

… jene, die mit der vom Bauvorhaben betroffenen Liegenschaft eine gemeinsame Grenze haben oder bis zu einer Breite von 6 m durch Fahnen oder diesen gleichzuhaltende Grundstreifen oder eine höchstens 20 m breite öffentliche Verkehrsfläche von dieser Liegenschaft getrennt sind und im Falle einer Trennung durch eine öffentliche Verkehrsfläche der zu bebauenden Liegenschaft gegenüberliegen.

Nachbargrundstücke ermitteln

Klicken Sie auf den nachstehenden Link und befolgen Sie die untenstehende Anleitung.

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Fordern Sie nun mit den ermittelten Grundstücksnummern das Anrainerverzeichnis an.