Über die Grundstücksnummer (GST-NR) und der Katastralgemeinde (KG) wird ein Grundstück eindeutig im Grundbuch definiert. Pro Katastralgemeinde ist jede Grundstücksnummer nur einmal vergeben. Ein Grundbuchauszug kann aus Kombination von der Katastralgemeinde und der Grundstücksnummer angefordert werden. Die Grundstücksnummern sind auf der ersten Seite des Grundbuchsauszugs in der Abteilung A1 ersichtlich. Die Grundstücksnummer kann aus mehreren Ziffern und den Symbolen „/“ und „.“ bestehen. Ein Grundbuchauszug kann aus mehreren Grundstücksnummern bestehen. Diese werden häufig über die Einlagezahl (EZ) im Grundbuchauszug zusammengefasst.
Grundstücksnummer mit Punkt
Ist bei einem Grundstück bei der Grundstücksnummer ein Punkt vorangestellt (z.B. .180), sind die Grundstücksgrenzen seit der Erstellung des Franziszeischen Katasters (1810-1870) nicht verändert worden. Dies führt häufig zu Missverständnissen bei Abfragen im Grundbuch (Grundbuchauszug), denn neben der GST-NR .180 kann auch die GST-NR 180 in derselben Katastralgemeinde vorhanden sein.
Grundstücksnummer mit Schrägstrich
Ist bei einem Grundstück ein Schrägstrich enthalten, lässt sich ableiten, dass dieses einmal Bestandteil eines größeren Grundstücks war und abgeteilt wurde (z.B. aus 180 entstanden 180/1 und 180/2).