Vorkaufsrecht

Ein Vorkaufsrecht ist im B-Blatt des Grundbuchs unter dem Eigentümer eingetragen. Es kann z.B. Bestandteil bzw. Bedingung eines Schenkungsvertrags oder Kaufvertrags sein. Das Vorkaufsrecht begünstigt eine Person, die Liegenschaft bzw. Anteile der Liegenschaft bei Verkaufsabsicht des Eigentümers zu kaufen. Dem Vorkaufsrechtsbegünstigten ist ein Angebot eines Dritten vorzulegen, er kann dann innerhalb von 30 Tagen zu denselben Konditionen das Vorkaufsrecht ausüben. Oft wird das Vorkaufsrecht bei Schenkungen vereinbart: Ein Vater schenkt seinem Sohn ein Grundstück, gleichzeitig wird ein Vorkaufsrecht zugunsten seiner Tochter im Grundbuch verleibt. So kann theoretisch sichergestellt werden, dass das Grundstück innerhalb der Familie bleibt.