Wer darf einen Grundbuchauszug einsehen?

Grundbuchauszüge aus dem österreichischen Grundbuch sind öffentlich zugänglich und kann von jedem eingesehen werden. Es muss kein besonderes Interesse nachgewiesen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine natürliche/juristische Person oder eine Behörde handelt. Das österreichische Grundbuch ist international zugängig, unabhängig vom Wohnsitz oder der Staatsangehörigkeit. Grundbuchauszüge können bei den Bezirksgerichten oder online bestellt werden.