Ein Grundbuchauszug gibt den Informationsstand einer Liegenschaft zum Zeitpunkt der Abfrage wieder. Er bleibt nur so lange aktuell, bis im Grundbuch Änderungen vorgenommen werden. Wie alt ein Auszug für die Verwendung bei Notaren, Banken oder Behörden sein darf, variiert je nach Institution und Zweck – in der Praxis liegt die Spanne meist zwischen einer Woche und sechs Monaten.