Kosten eines Grundbuchauszugs
Jede Abfrage bzw. Einsicht im Grundbuch löst (gem. §§ 6 und 7 Grundbuchsumstellungsgesetz) eine Gerichtsgebühr aus, die weiterverrechnet werden muss. Die Höhe der Gerichtsgebühr ist von der jeweiligen Abfrage abhängig (siehe auch Gerichtsgebührengesetz). Auch eine Abfrage am Bezirksgericht ist kostenpflichtig. Eine kostenlose Abfrage von Grundbuchauszügen ist daher generell nicht möglich.