Grundbuch-Lexikon
Einantwortungsbeschluss
Ein Einantwortungsbeschluss ist das Ergebnis eines Verlassenschaftsverfahrens. In diesem Dokument werden alle Erben der Verlassenschaft angeführt und warum diese zum Erbe berechtigt sind. Im Einantwortungsbeschluss ist ersichtlich, ob und welche Immobilien vom Verstorbenen hinterlassen werden. Für die Eigentumseintragung des Erbens im Grundbuch der ist dem Bezirksgericht der Einantwortungsbeschluss vorzulegen. Eine Liegenschaft wurde vererbt, wenn im B-Blatt des Grundbuchs unter dem Namen des Erbens eine Einantwortungsbeschluss angeführt wird. Dieser kann mit der laufenden Nummer und der Jahreszahl online im Grundbuch abgefragt werden.
Einlagezahl
Grundbucheintragungsgebühr
Beispiel 1: Erwerb von Wohnungseigentum bis 500.000 EUR – Entfall der Eintragungsgebühren
Beispiel 2: Erwerb von Wohnungseigentum über 500.000 EUR – Entfall anteiliger Eintragungsgebühren
Grundbuchseinlage / Grundbuchskörper
Grundstücksnummer
Grundstücksnummer mit Punkt
Grundstücksnummer mit Schrägstrich
Grundstücksverzeichnis
Katastralgemeinde
Kaufvertrag
Wurde eine Liegenschaft verkauft (anstatt z.B. vererbt oder geschenkt) ist im B-Blatt des Grundbuchauszugs die laufende Nummer plus das Jahr und das Kaufvertragsdatum vermerkt. Die Tagebuchzahl und das Jahr wird benötigt um den Kaufvertrag online in der Urkundensammlung einsehen zu können. Der gesamte Kaufvertrag wird als gescanntes PDF zur Verfügung gestellt. Kaufverträge werden häufig recherchiert um Vertragsdetails, wie beispielweise Kaufpreise, einzusehen.
Beispiel Kaufvertrag
Pfandrecht
Beispiel Pfandrecht
Das eingetragene Pfandrecht bezieht sich auf die Eigentumsanteile gem. Blattnummer 16. Die laufende Nummer ist 3691, das Jahr ist 2022. Die Pfandurkunde wurde am 19.07.2022 ausgestellt. Die Raiffeisenbank Regionalbank Hall in Tirol ist Gläubiger und darf z.B. bei längerem Zahlungsausfall des Kreditnehmers die Liegenschaft bis zu einem Höchstbetrag von EUR 380.000 verpfänden.
Über die laufende Nummer (3691) und Jahr (2022) kann die Pfandurkunde online im Grundbuch eingesehen werden.
Tagebuchzahl
Beispiel Tagebuchzahl
Vorkaufsrecht
Ein Vorkaufsrecht ist im B-Blatt des Grundbuchs unter dem Eigentümer eingetragen. Es kann z.B. Bestandteil bzw. Bedingung eines Schenkungsvertrags oder Kaufvertrags sein. Das Vorkaufsrecht begünstigt eine Person, die Liegenschaft bzw. Anteile der Liegenschaft bei Verkaufsabsicht des Eigentümers zu kaufen. Dem Vorkaufsrechtsbegünstigten ist ein Angebot eines Dritten vorzulegen, er kann dann innerhalb von 30 Tagen zu denselben Konditionen das Vorkaufsrecht ausüben. Oft wird das Vorkaufsrecht bei Schenkungen vereinbart: Ein Vater schenkt seinem Sohn ein Grundstück, gleichzeitig wird ein Vorkaufsrecht zugunsten seiner Tochter im Grundbuch verleibt. So kann theoretisch sichergestellt werden, dass das Grundstück innerhalb der Familie bleibt.