Belastungs- und Veräußerungsverbot
Ob ein Belastungs- und Veräußerungsverbot einer Liegenschaft besteht, kann im B-Blatt eines Grundbuchauszugs eingesehen werden. Ist dies eingetragen, ist der Eigentümer ohne Zustimmung einer weiteren Person nicht berechtigt die Liegenschaft zu verkaufen oder beispielsweise mit einem Pfand zu belasten.